Fiktive Abrechnung

Ratgeber

Fiktive Abrechnung nach einem Unfall

Sie müssen Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht immer sofort reparieren lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Schaden auf Basis eines Gutachtens abrechnen lassen.

Erklärung

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung wird der Unfallschaden nicht über eine konkrete Werkstattrechnung abgerechnet. Stattdessen dient das Kfz-Gutachten als Grundlage. Die gegnerische Versicherung zahlt dann in der Regel den im Gutachten ausgewiesenen erforderlichen Nettoreparaturbetrag aus.

„Fiktiv“ bedeutet: Der Schaden wird rechnerisch so betrachtet, als würde die Reparatur durchgeführt. Ob, wann und wo Sie tatsächlich reparieren lassen, entscheiden Sie zunächst selbst.

Abwägung

Wann kann fiktive Abrechnung sinnvoll sein?

Die passende Entscheidung hängt vom Fahrzeug, vom Schaden und von Ihrer persönlichen Situation ab.

Das spricht dafür

  • Sie erhalten den Schadenbetrag, ohne direkt auf einen Werkstatttermin warten zu müssen.
  • Sie bleiben flexibel und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren lassen.
  • Es kann sinnvoll sein, wenn das Fahrzeug ohnehin verkauft oder abgemeldet werden soll.
  • Auch eine günstigere Reparatur oder Eigenleistung kann im Einzelfall eine Rolle spielen.

Das sollten Sie beachten

  • Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt.
  • Ein unreparierter Unfallschaden kann den späteren Verkaufserlös mindern.
  • Bei Leasing oder Finanzierung können besondere Vorgaben des Eigentümers gelten.
  • Wenn später doch repariert wird, sollte die Abrechnung sorgfältig geprüft werden.

Vorgehensweise

So gehen Sie bei der fiktiven Abrechnung vor.

1

Gutachten beauftragen

Ein vollständiges Unfallschadengutachten erfasst Schadenumfang, Reparaturweg, Werte und den Nettoreparaturbetrag.

2

Gutachten einreichen

Das Gutachten wird mit dem Wunsch zur fiktiven Abrechnung an die gegnerische Versicherung übermittelt.

3

Auszahlung prüfen

Die Versicherung prüft den Anspruch und zahlt den berechtigten Nettoschadenbetrag aus.

Hinweis: Wertminderung und Nutzungsausfall können je nach Einzelfall weiterhin relevant sein und sollten im Gutachten sauber berücksichtigt werden. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Fragen zur fiktiven Abrechnung

Bekomme ich auch die Mehrwertsteuer erstattet?

Bei der fiktiven Abrechnung wird grundsätzlich der Nettobetrag ausgezahlt. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt, zum Beispiel durch eine Reparaturrechnung.

Kann ich das Fahrzeug später doch noch reparieren lassen?

Das ist grundsätzlich möglich. Wenn später eine konkrete Reparaturrechnung vorliegt, kann die Abrechnung erneut eine Rolle spielen. Dabei sollten Fristen und die genaue Schadenposition geprüft werden.

Habe ich bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf Nutzungsausfall?

Nutzungsausfall kann auch bei fiktiver Abrechnung in Betracht kommen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls und die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer.

Ist fiktive Abrechnung beim Leasingfahrzeug möglich?

Bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen gelten häufig besondere Vorgaben, weil der Leasinggeber oder Finanzierer ein Interesse an der Reparatur haben kann. In solchen Fällen sollte vorab Rücksprache gehalten werden.

Persönliche Beratung

Unsicher, was für Sie die richtige Option ist?

Ich prüfe den Schaden und erkläre Ihnen verständlich, ob eine fiktive Abrechnung in Ihrer Situation sinnvoll sein kann.