Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall
Als unverschuldeter Unfallgeschädigter haben Sie weitaus mehr Rechte, als viele wissen. Hier finden Sie einen Überblick, worauf Sie Anspruch haben und was Sie beachten sollten.
Was tun direkt nach dem Unfall?
Die ersten Schritte nach einem Unfall sind entscheidend für die spätere Schadensregulierung. Bitte gehen Sie in dieser Reihenfolge vor.
Absichern und Notruf
Stellen Sie Ihr Fahrzeug sicher ab, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf. Rufen Sie bei Verletzten sofort den Notruf 112.
Polizei und Daten aufnehmen
Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Bei Verletzten oder Unklarheiten bitte immer die Polizei rufen.
Schaden dokumentieren
Fotografieren Sie alle Schäden, die Unfallstelle und die Fahrzeugpositionen aus mehreren Perspektiven. Diese Fotos sind später wichtige Beweise.
Unabhängigen Gutachter beauftragen
Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Akzeptieren Sie nicht einfach den Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Bagatellschaden oder Gutachten?
Nach einem Unfall stellen viele Betroffene dieselbe Frage: Reicht ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder brauche ich ein vollständiges Sachverständigengutachten? Die Antwort hängt von der Schadensumme ab.
Kostenvoranschlag genügt
Bei einem Schaden unter etwa 750 Euro spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Fall kann ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichen, um den Schaden gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Typische Bagatellschäden: Kratzer, kleine Dellen, beschädigte Stoßstange ohne weitere Folgeschäden.
Gutachten empfohlen
Ab einem Schaden von etwa 750 Euro kommt in der Regel ein vollständiges Sachverständigengutachten in Betracht. Dieses berücksichtigt auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert, die ein Kostenvoranschlag nicht erfasst.
Im Zweifel lohnt ein Gutachten fast immer: Es schützt vor einer zu niedrigen Entschädigung durch die Versicherung.
Diese Rechte stehen Ihnen zu
Als unverschuldeter Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf eine vollständige Entschädigung. Viele dieser Positionen werden von Versicherungen zunächst nicht von sich aus erwähnt.
Freie Wahl des Sachverständigen
Sie dürfen Ihren Kfz-Gutachter frei wählen. Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen werden bei unverschuldetem Unfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, kann ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung relevant sein.
Merkantile Wertminderung
Ihr Fahrzeug verliert durch den Unfall an Marktwert, selbst nach fachgerechter Reparatur. Dieser Wertverlust kann als gesonderter Schadenposten berücksichtigt werden.
Fiktive Abrechnung
Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Stattdessen können Sie sich den Schadenbetrag auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen. Beachten Sie: Die Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt.
Abschleppkosten
Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, müssen Sie für die Abschleppkosten weder in Vorleistung gehen noch diese selbst tragen.
Rechtsanwaltskosten
Bei einem unverschuldeten Unfall können auch erforderliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden gehören. Sie werden dann in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.
Schmerzensgeld
Bei körperlichen Verletzungen, die unmittelbar durch den Unfall entstanden sind, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld vom Unfallverursacher.
Aufwandspauschale
Für den organisatorischen Aufwand nach dem Unfall, wie Telefonate und Schriftverkehr, steht Ihnen eine pauschale Entschädigung zu.
An- und Abmeldekosten
Ist nach einem Totalschaden eine Neuanschaffung notwendig, müssen Sie die Kosten für die An- und Abmeldung des Fahrzeugs nicht selbst tragen.

Unsicher, ob sich ein Gutachten lohnt?
Senden Sie mir Ihre Schadenfotos per WhatsApp. Ich schätze kurz ein, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Wichtige Themen im Detail
Vertiefende Informationen zu den wichtigsten Fragen der Schadenregulierung.
Fiktive Abrechnung
Schadenbetrag auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug sofort reparieren zu müssen.
Nutzungsausfall und Mietwagen
Ihre Ansprüche für die Zeit, in der Sie das Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können.
Wertminderung
Warum ein Unfallfahrzeug trotz fachgerechter Reparatur an Marktwert verlieren kann.
Totalschaden
Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten und Entschädigung verständlich erklärt.
Restwert
Wie der Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs ermittelt und berücksichtigt wird.
Reparaturbestätigung
Wann die Dokumentation einer durchgeführten Reparatur besonders wichtig ist.
Wichtige Begriffe einfach erklärt
Rund um den Verkehrsunfall gibt es viele Fachbegriffe. Hier erkläre ich die wichtigsten kurz und verständlich.
Merkantile Wertminderung
Auch nach einer fachgerechten Reparatur erzielt ein Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Verkaufspreis als ein unfallfreies Fahrzeug. Dieser Wertverlust wird als merkantile Wertminderung bezeichnet und kann als eigener Schadenposten berücksichtigt werden. Ausführlicher Artikel zur Wertminderung
Nutzungsausfallentschädigung
Für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf eine tägliche Entschädigung. Die Einordnung hängt unter anderem von Fahrzeugklasse, Reparaturdauer und den Umständen des Einzelfalls ab. Ausführlicher Artikel zu Nutzungsausfall und Mietwagen
Fiktive Abrechnung
Bei der fiktiven Abrechnung verzichten Sie auf die tatsächliche Reparatur und lassen sich stattdessen den im Gutachten ausgewiesenen Schadenbetrag auszahlen. Das kann im passenden Fall möglich sein. Sie können mit dem Geld frei entscheiden, ob und wo Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Die im Gutachten ausgewiesene Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung allerdings nur erstattet, wenn sie durch eine tatsächliche Reparatur oder Ersatzbeschaffung anfällt. Ausführlicher Artikel zur fiktiven Abrechnung
Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor einer zu niedrigen Einstufung durch die Versicherung. Ausführlicher Artikel zu Totalschaden und Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Er wird vom Sachverständigen auf Basis von Marktpreisen ermittelt und bildet bei einem Totalschaden die Grundlage der Entschädigung. Mehr zu Totalschaden und Wiederbeschaffungswert
Restwert
Der Restwert ist der Verkaufswert Ihres beschädigten Fahrzeugs im Unfallzustand. Versicherungen prüfen Restwerte häufig über externe Angebote. Ein unabhängiges Gutachten hilft, die Restwertermittlung nachvollziehbar einzuordnen. Ausführlicher Artikel zum Restwert
Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers ist dann verpflichtet, Ihren Schaden vollständig zu ersetzen. Sie selbst haben keine Kosten zu tragen, solange Sie keine Mitschuld tragen.
Schadensminderungspflicht
Als Geschädigter sind Sie gesetzlich verpflichtet, den entstandenen Schaden nicht unnötig zu vergrößern. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie ein nicht mehr fahrtaugliches Fahrzeug nicht weiter bewegen sollten. Bei Unsicherheiten berate ich Sie gerne persönlich.
Anwaltskosten bei unverschuldetem Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall können auch die erforderlichen Kosten eines Rechtsanwalts grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden gehören. Ist die Haftungsfrage eindeutig geklärt und trifft Sie keine Mitschuld, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung diese Kosten in der Regel. Es empfiehlt sich, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, besonders wenn die Versicherung Kürzungen vornimmt oder die Regulierung sich verzögert.
Kostenvoranschlag oder Gutachten: Was ist der Unterschied?
Ein Kostenvoranschlag wird von der Werkstatt erstellt und enthält ausschließlich die voraussichtlichen Reparaturkosten. Er ist schnell erstellt, aber rechtlich eingeschränkt: Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert werden darin nicht erfasst.
Ein Sachverständigengutachten wird von einem unabhängigen Experten erstellt und dokumentiert den Schaden vollständig und nachvollziehbar. Es enthält alle Positionen, auf die Sie als Geschädigter Anspruch haben, und eignet sich als Nachweis zur Schadenregulierung und Beweissicherung.
Als Faustregel gilt: Ab einem Schaden von etwa 750 Euro sollten Sie immer ein Gutachten beauftragen. Nur so sind Sie gegenüber der Versicherung vollständig abgesichert.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Fall?
Jeder Unfall ist anders. Rufen Sie mich gerne an und ich berate Sie persönlich und kostenlos zu Ihren Ansprüchen.
